Ab
1. Jänner 2009 müssen sich Hausbesitzer beim Neu-, Zu-
oder Umbau eines Gebäudes einen Energieausweis ausstellen
lassen. Auch bei der umfassenden Sanierung von Häusern wird
die Energieausweis-Pflicht schlagend.
Wird ein Haus oder ein Teil davon (z.B. eine
Wohnung) verkauft, vermietet oder verpachtet, muss der Eigentümer
oder Vermieter einen Energieausweis vorlegen.
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