Der Energieausweis ist ein wichtiges Instrument zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden und dient der Transparenz am Immobilienmarkt.


Situationen, in denen ein Energieausweis erforderlich ist:

Immobilientransaktionen

Der Energieausweis ist verpflichtend bei:

  • Verkauf von Wohnungen, Wohngebäuden, Büros und betrieblichen Objekten
  • Vermietung dieser Immobilien
  • Verpachtung von Gebäuden

Der Verkäufer, Vermieter oder Verpächter muss den Energieausweis spätestens beim Vertragsabschluss vorlegen und innerhalb von zwei Wochen danach übergeben

Neubauten und Sanierungen

Ein Energieausweis wird benötigt für:

  • Alle neuen Gebäude
  • Sanierungsobjekte
  • Zu- und Umbauten

Immobilieninserate

Seit 1. Dezember 2012 müssen in Immobilieninseraten (sowohl in Druckwerken als auch elektronischen Medien) folgende Angaben enthalten sein:

  • Der spezifische Heizwärmebedarf (HWB)
  • Der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) des Gebäudes oder Nutzungsobjekts


Förderungen

Bei Sanierungsmaßnahmen ist der Energieausweis eine Förderungsvoraussetzung


  • Bei umfassenden Sanierungen
  • Bei Teilsanierungen
  • Bei Ersetzen von fossilen durch klimafreundliche Heizungssystems


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