Der Energieausweis ist ein wichtiges Instrument zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden und dient der Transparenz am Immobilienmarkt.
Situationen, in denen ein Energieausweis erforderlich ist:
Immobilientransaktionen
Der Energieausweis ist verpflichtend bei:
- Verkauf von Wohnungen, Wohngebäuden, Büros und betrieblichen Objekten
- Vermietung dieser Immobilien
- Verpachtung von Gebäuden
Der Verkäufer, Vermieter oder Verpächter muss den Energieausweis spätestens beim Vertragsabschluss vorlegen und innerhalb von zwei Wochen danach übergeben
Neubauten und Sanierungen
Ein Energieausweis wird benötigt für:
- Alle neuen Gebäude
- Sanierungsobjekte
- Zu- und Umbauten
Immobilieninserate
Seit 1. Dezember 2012 müssen in Immobilieninseraten (sowohl in Druckwerken als auch elektronischen Medien) folgende Angaben enthalten sein:
- Der spezifische Heizwärmebedarf (HWB)
- Der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) des Gebäudes oder Nutzungsobjekts
Förderungen
Bei Sanierungsmaßnahmen ist der Energieausweis eine Förderungsvoraussetzung
- Bei umfassenden Sanierungen
- Bei Teilsanierungen
- Bei Ersetzen von fossilen durch klimafreundliche Heizungssystems